Der Verbrauchsausweis ist der schnellste Weg zu einem gültigen Energieausweis, wenn für Ihr Gebäude keine Bedarfsausweis-Pflicht besteht. Er rechnet mit den tatsächlich verbrauchten Heizmengen – keine Bauteil-Begehung nötig.
Wann reicht ein Verbrauchsausweis?
Nach § 80 GEG ist der Verbrauchsausweis zulässig, sofern für Ihr Gebäude keine Bedarfsausweis-Pflicht greift (siehe Bedarfsausweis und das Quiz „Welchen Ausweis brauche ich?“). Das betrifft in der Praxis die meisten Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten sowie modernisierte oder nach dem 1.11.1977 beantragte kleinere Gebäude.
Was wir dafür brauchen
- Die Heizkostenabrechnungen bzw. Verbrauchswerte von drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren, jeweils mit Zeitraum
- Angaben zur Warmwasserbereitung (zentral über die Heizung oder separat, z. B. elektrisch)
- Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Energieträger der Heizung
- Den Anlass (Verkauf, Vermietung oder Aushang)
Preis und Lieferzeit
62,90 € inkl. 19 % USt. im Standard-Paket, mit Express-Aufpreis von 34,90 € in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Details zu Lieferung und Zahlung: Ablauf & Lieferung.
Ausstellung
Erstellt und unterschrieben wird jeder Verbrauchsausweis von einer nach § 88 GEG zugelassenen Person mit DIBt-Registriernummer auf dem Dokument. Mehr dazu: Über uns / Aussteller.