Der Bedarfsausweis rechnet aus Bauteilen und Anlagentechnik, nicht aus dem individuellen Heizverhalten. Für bestimmte Gebäude schreibt das GEG ihn verbindlich vor.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Nach § 80 GEG ist der Bedarfsausweis Pflicht bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, wenn das Gebäude nicht bereits auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurde. Prüfen Sie Ihren Fall direkt im Quiz „Welchen Ausweis brauche ich?“ auf der Startseite.
Was wir dafür brauchen
- Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Gebäudetyp
- Angaben zu Außenwänden, Dach bzw. oberster Geschossdecke, Fenstern und Kellerdecke (Aufbau, soweit bekannt)
- Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Energieträger)
- Optional: Fotos oder Baupläne – beschleunigt die Prüfung, ist aber kein Muss
Preis und Lieferzeit
107,90 € inkl. 19 % USt. In der Regel 24 bis 72 Stunden an Werktagen, je nach Vollständigkeit der Angaben. Details: Ablauf & Lieferung.
Ausstellung
Erstellt und unterschrieben wird jeder Bedarfsausweis von einer nach § 88 GEG zugelassenen Person mit DIBt-Registriernummer auf dem Dokument. Mehr dazu: Über uns / Aussteller.