Makler und Hausverwaltungen bestellen Energieausweise regelmäßig, nicht einmalig. Für laufenden Bedarf bieten wir Kontingente mit eigenem Ansprechpartner.
Warum ein Kontingent?
- Ein fester Ansprechpartner für alle Bestellungen
- Einheitliche Abwicklung über ein Formular pro Objekt
- Planbare Lieferzeiten für mehrere Objekte gleichzeitig
Kontingent anfragen
Füllen Sie das Formular aus, wir melden uns mit einem Angebot für Ihre gewählte Stückzahl. Eine Anfrage ist unverbindlich und löst noch keine Zahlung aus.
Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeigen
Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen Immobilienanzeigen nach § 87 GEG folgende Angaben enthalten: Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), den wesentlichen Energiekennwert, das Baujahr, die Energieeffizienzklasse und den wesentlichen Energieträger der Heizung. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG mit Bußgeld bis 10.000 € je Fall.