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ExpressAusweis – Energieausweise online bestellen

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis rechnet mit den tatsächlich abgerechneten Heizmengen der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis mit den Eigenschaften von Bauteilen und Anlagentechnik. Welcher für Ihr Gebäude zulässig oder vorgeschrieben ist, zeigt das Quiz auf der Startseite oder die Übersicht zu Bedarfsausweis-Pflicht.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ausgestellt wird jeder Energieausweis von einer nach § 88 GEG zugelassenen Person – Energieberatung Leverkusen (Heiko Wittig). Details: Über uns / Aussteller.

Ist die Lieferzeit garantiert?

Nein. Die genannten Zeiten (z. B. „in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen” beim Express-Paket) sind Erfahrungswerte, keine zugesicherte Lieferzeit. Details: Ablauf & Lieferung.

Was passiert, wenn meine Angaben unvollständig sind?

Der Aussteller meldet sich per E-Mail, wenn Angaben fehlen oder unklar sind. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend.

Kann ich den Ausweis selbst ausstellen, weil mir das Gebäude gehört?

Nein. Eigentümer dürfen keinen Energieausweis für ihr eigenes Gebäude ausstellen (§ 88 GEG). Deshalb arbeiten wir mit einer unabhängigen, ausstellungsberechtigten Person zusammen.

Was ist der kostenlose Energie-Scan nach der Lieferung?

Mit den Angaben aus Ihrer Bestellung zeigen wir unverbindlich, wie viel Heizenergie eine Fassadendämmung einsparen kann, mit Verweis auf die PScoat-Pakete mit garantiertem U-Wert. Das geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter.

Bestellen Sie als Makler oder Hausverwaltung regelmäßig?

Für laufenden Bedarf gibt es Kontingente mit eigenem Ansprechpartner: Für Makler & Hausverwaltungen.